Rechtsprechung
LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 BGB, § 833 S 1 BGB, § 834 S 1 BGB
Haftung von Tierhalter und Tieraufseher für Pferdetritt auf Abreiteplatz bei Reitturnier - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Streit um die Haftung für Pferdetritt auf dem Abreiteplatz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tieraufseherin bei unentgeltlicher Überlassung von Pferden zwecks Turnierteilnahme
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
Wechsel der Besetzung einer Zivilkammer im Verlauf des Verfahrens
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass es dem erkennenden Gericht aufgrund eines Richterwechsels verwehrt ist, die Aussage der Zeugin J., dass die Kollision an der rechten Seite des Wallachs stattgefunden haben soll, auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu überprüfen (BVerfG, Beschl. v. 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07, NJW 2008, 2243). - BGH, 31.05.2016 - VI ZR 465/15
Hundehalterhaftung bei Bissverletzung: Anspruchsmindernde Anrechnung der …
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
dd) Der Schadensersatzanspruch ist auch nicht aufgrund eines Mitverschuldens der Klägerin bei der Schadensentstehung i.S.v. § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen, insbesondere ist der Klägerin nicht die Tiergefahr ihres eigenen Pferdes anzurechnen, da von ihrem Wallach keinerlei eigene Energie an dem Geschehen auf dem Abreiteplatz beteiligt war (vgl. BGH, Urt. v. 31.05.2016 - VI ZR 465/15, NJW 2016, 2737, 2738 Tz.9). - BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Erforderlich ist im Rahmen des § 286 ZPO mithin ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.2008 - VI ZR 274/07, NZV 2008, 501).
- OLG Hamm, 22.04.2015 - 14 U 19/14
Tierhalterhaftung gegenüber dem beauftragten Hufschmied
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Dies deshalb, weil "L." nicht nur wenige Minuten oder Stunden im Gewahrsam der Beklagten zu 2) war (vgl. etwa zum Hufschmied OLG Hamm, Urt. v. 22.04.2015 - 14 U 19/14, NJW-RR 2015, 1114, 1117 Tz. 55), sondern regelmäßig über ganze Turniertage samt An- und Abreise. - BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95
Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr; …
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Soweit die Gegenseite behauptet, dass durch den Tritt genauso gut lediglich die nachweislich bereits im rechten Bein vorhanden gewesenen Degenerationsschäden aktiviert worden sein könnten, so ist hierzu zu sagen, dass sich der Schädiger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf berufen kann, dass der Schaden nur deshalb eingetreten sei, weil der Verletzte für den Schaden besonders anfällig war (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.1996 - VI ZR 275/95, NZV 1997, 69). - OLG Karlsruhe, 24.09.1999 - 10 U 85/99
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; …
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, dass die unfallbedingte Entstehung und Fortdauer der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung und Fortdauer (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.09.1999 - 10 U 85/99, NZV 2001, 511;… OLG München, Urt. v. 06.03.2015 - 10 U 824/14, r+s 2015, 574). - OLG Stuttgart, 07.09.1993 - 10 U 315/92
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
b) Es unterliegt in rechtlicher Hinsicht weiterhin keinem Zweifel, dass sich durch das plötzliche Treten eines widersetzlichen Pferdes die typische Tiergefahr verwirklicht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.09.1993 - 10 U 315/92, NJW-RR 1994, 93). - OLG München, 06.03.2015 - 10 U 824/14
Beweisführung für Unfallbedingtheit einer HWS-Distorsionsverletzung
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, dass die unfallbedingte Entstehung und Fortdauer der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung und Fortdauer (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.09.1999 - 10 U 85/99, NZV 2001, 511; OLG München, Urt. v. 06.03.2015 - 10 U 824/14, r+s 2015, 574). - BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit …
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität den strengen Anforderungen des § 286 ZPO, während der Tatrichter nur bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Haftungsgrund und dem eingetretenen Schaden, der sog. haftungsausfüllenden Kausalität, nach Maßgabe des § 287 ZPO freier gestellt ist (BGH, Urt. v. 04.11.2003 - VI ZR 28/03, r + s 2004, 39). - BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17
Hier genügt, je nach Lage des Einzelfalles, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGH, Urt. v. 28.01.2003 - VI ZR 139/02, r + s 2003, 172).